Am Beispiel NRW läßt sich eingies erkennen:
1. Rückbau bei Flachgründung ist hier besprochen, Tiefgründungen bleiben offen.
2 Die erwarteten Kosten sind höher als das moximale Ordnungsgeld. Hier besteht Bedarf zur Fortschreibung der Ordnungsgeldhöhe.
3. Es bleibt am Grundeigentümer hängen! Der Betreiber ist selten "personenidentisch".
4. Das Grundstück ist hinterher nur eingeschränkt nutzbar.
Das liegt alles schriftlich vor: