Entsorgung
Rückbau
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- Kategorie: Rückbau
Am Beispiel NRW läßt sich eingies erkennen:
1. Rückbau bei Flachgründung ist hier besprochen, Tiefgründungen bleiben offen.
2 Die erwarteten Kosten sind höher als das moximale Ordnungsgeld. Hier besteht Bedarf zur Fortschreibung der Ordnungsgeldhöhe.
3. Es bleibt am Grundeigentümer hängen! Der Betreiber ist selten "personenidentisch".
4. Das Grundstück ist hinterher nur eingeschränkt nutzbar.
Das liegt alles schriftlich vor:
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Die Kalkulation von Kosten für die Zukunft ist schwierig. BER und andere Bauvorhaben sind da schlechte Beispiele. Genauso ist es mit den Abrißkosten der WKA.
https://www.bauernzeitung.de/agrarpraxis/aus-forschung-und-entwicklung/windenergieanlagen-photovoltaikanlagen-wer-bezahlt-den-rueckbau/
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Wer sorgt für den Rückbau und die umweltverträgliche Entsorgung am Ende? Offensichtlich keiner. Das ist ein Windpark in den USA, Oklahoma. Bei uns gibt es Rückbaugarantien. Doch es zeigt sich, daß sie viel zu gering sind. Die Kosten können mehrere Hunderttausend Euro erreichen.
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